Hauptinhalt

02.12.2022

Land NÖ bestätigt: Frage zur Drittellösung bei Volksbefragung zulässig!

Das Land NÖ hat auf Grund einer Aufsichtsbeschwerde von GR Rosensteiner die Beschlussfassung zur Frage bei der Volksbefragung am 15. Jänner überprüft und klar festgestellt, dass die Frage der Intention der Initiative entspricht. Damit bricht das populistische Kartenhaus, dass einige mit rhetorischen Taschenspielertricks errichtet haben, in sich zusammen. Denn: Die Drittellösung reduziert die möglichen Wohneinheiten und bewegt sich anders als die von der ÖVP gestellte Frage im rechtlich zulässigen Rahmen!

 

Die sehr detaillierte inhaltliche Auseinandersetzung des Landes Niederösterreich gibt uns in allen Punkten Recht: Die Drittellösung reduziert die möglichen Wohnungseinheiten am Areal der ehemaligen Glasfabrik – zudem ist der Gemeinderat berechtigt, die Frage der Initiative abzuändern. Hinzu kommt: 350 Wohnungen sind am Areal der Glasfabrik rechtlich unmöglich. Die Bestimmungen des niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes verlangen eine Mindestbebauung mit rund 470 Wohneinheiten, wie der Raumplaner der Marktgemeinde Brunn am Gebirge, DI Liske, feststellt.

 

Am 15. Jänner wird somit über die Drittellösung abgestimmt. Klar ist für uns: Es geht um leistbares Wohnen, mehr Grün und sozialer Infrastruktur! Unter dem Motto: leistbar statt Luxus, grün statt grau und Kindergarten statt Megaspedition startet die SPÖ Brunn am Gebirge eine große Hausbesuchsaktion in Brunn am Gebirge.


Im Dokumentenreiter rechts finden Sie die offizielle Stellungnahme seitens des Landes NÖ.

Vorwürfe von Teilen der Opposition sind somit ungerechtfertigt. Über die Drittellösung wird am 15. Jänner abgestimmt.