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31.03.2023

Richtigstellungen

 - © Matthias Müller: Gastronom aus Leidenschaft und erfahrener Vizebürgermeister.

VBGM Matthias Müller sieht sich als Pächter des Gastronomiebetriebes BUCHBAR und Lieferant der Mittagsverpflegung unserer Volksschulen und Kindergärten einer medialen Schmutzkübelkampagne der ÖVP ausgesetzt. Diese nahm den Bericht des Rechnungshofes, der im Jahre 2021 die Gemeindegebarung der Jahre 2016-2019 überprüfte und den Bericht im September 2022 vorlegte, zum Anlass, wieder einmal jede Menge falscher und tendenziöser Behauptungen in die Welt zu setzen.

 

RICHTIGSTELLUNGEN zur SCHMUTZKÜBELKAMPAGNE des Herrn Prosenbauer

 

1)   Matthias Müller steht als Mitglied des Gemeindevorstandes der Betriebs-

und Errichtungs-GmbH (BEG) der Marktgemeinde Brunn am Gebirge ehrenamtlich als eines von 11 Mitgliedern des Beirates der BEG beratend zur Seite (siehe Seite 78, Punkt 2.1. und Seite 79, 2. Absatz des Rechnungshofberichtes). Die Behauptung von Herr Prosenbauer, dass Matthias Müller Vorsitzender eines Aufsichtsrates gewesen sei, ist falsch, da es keinen Aufsichtsrat je gab oder derzeit gibt. Hier finden Sie eine visuelle Darstellung.

 

2)   An den Beratungen im Beirat zur Vergabe der Gastronomie nahm Matthias Müller nicht teil (siehe Seite 84, letzter Absatz, des Rechnungshofberichtes). Die Vergabe selbst erfolgte nach ordnungsgemäßer Ausschreibung eigenständig durch die beiden Geschäftsführer der BEG, von denen einer, GR Peter Lackner, heute noch ÖVP-Gemeinderat ist, an Matthias Müller als eindeutigem Bestbieter. Die Behauptung, Matthias Müller habe aus seiner Funktion einen Vorteil gezogen, ist völlig aus der Luft gegriffen.  

 

3)   Die öffentlichen Ausschreibungen für das Schul- und Kindergartenessen wurden in den Gremien der Gemeinde einstimmig, d.h. auch mit den Stimmen der ÖVP, beschlossen und über das digitale Auftragsportal Auftrag.at unter Einbeziehung und Prüfung der Rechtsanwaltskanzlei Krist/Bubits Rechtsanwälte OG aus Mödling korrekt abgewickelt. Unter mehreren Bewerbern wurde von der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei das Cateringunternehmen BUCHBAR als eindeutiger Best- und Billigstbieter festgestellt und war diesem daher der Zuschlag zu erteilen. Die Unterstellungen des Herrn Prosenbauer sind auch hier frei erfunden und treffen nicht zu.