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01.04.2023

Brunner Heide: Gemeinderat lehnt einstimmig unannehmbares Angebot des Eigentümers ab!

Ursprünglich war die Brunner Heide ein Ziegelteich der Wienerberger AG. Nach dem Ende der Ziegelgewinnung entwickelte sich die so genannte Brunner Heide zum beliebten Areal für Spaziergänger und Erholungssuchende. Von 2000 bis 2010 hat die Gemeinde das Gelände von der Wienerberger AG gepachtet, danach war der Zugang eigentlich nicht erlaubt, wurde aber von der Wienerberger AG geduldet.

Im Zuge des Verkaufs von Baulandgrundstücken des Wienerbergerkonzerns in Vösendorf an die Rainergruppe wurde die als Grünland/Park und Grünland/Freifläche gewidmete Brunner Heide mitveräußert und wechselte den Besitzer. Grundbücherlicher Eigentümer ist nunmehr die VOEG Immobilienprojektentwicklung GmbH, eine Immobilienentwicklungsgesellschaft im Eigentum der Familie Ernst (Rainergruppe).

Für Eigentümer, die mit dem Areal das große Geld machen wollen, ist die Fläche allerdings schlicht uninteressant: Abgesehen davon, dass sie außerhalb der Siedlungsgrenze liegt und daher gar nicht umgewidmet werden kann, waren und sind sich alle Brunner Parteien einig, dass dort keine Verbauung oder anderweitige Intensivnutzung stattfinden soll. Dies wurde der Eigentümerfamilie, die bereits frühzeitig mit der Gemeinde Kontakt aufgenommen hatte, von Anfang an kommuniziert.


Das Forstverfahren

Seitens der BH Mödling als zuständige Forstbehörde wurde der Grundeigentümerin Mitte Oktober 2020 mitgeteilt, dass es auf Teilflächen des ehemaligen Wienerbergerareals zu einer Neubewaldung im Sinne des Forstgesetzes gekommen wäre, und ein Feststellungsverfahren nach dem Forstgesetz eingeleitet. Dieses wurde mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 25. Juli 2021 abgeschlossen; von den insgesamt rd. 250.000 m2 Gesamtfläche sind rd. 100.000m2 Waldfläche.

An diesem Ergebnis änderten auch die vom Grundeigentümer Anfang November 2020 durchgeführten großflächigen Mulchungsmaßnahmen nichts, die allerdings zu heftigen Anrainerprotesten führten, in deren Folge die Eigentümerin das seit Jahrzenten beliebte Naherholungsgebiet der Brunner Heide für die Öffentlichkeit sperrte. Zäune wurden errichtet, Anrainer, die das weitläufige Areal dennoch betraten, auf Besitzstörung geklagt.


Das Naturdenkmalverfahren 

Unabhängig vom forstrechtlichen Verfahren hat die Brunner Umweltgemeinderätin Sabine Hiermann Anfang November 2020 bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling einen Antrag auf Ausweisung des Areals als Naturdenkmal gestellt. Dieses Verfahren wurde mehrfach aufgeschoben, zuletzt bis 30. Juni 2023.

 

Hintergrund dieser mehrfachen Aufschübe ist § 3 NÖ Naturschutzgesetz 2000, welcher die Möglichkeit bietet, anstelle oder neben der hoheitlichen Wahrnehmung der Interessen des Naturschutzes auch privatrechtliche Vereinbarungen zur Erreichung naturschutzfachlicher Zielsetzungen abzuschließen (sog. „Vertragsnaturschutz“).

 

In diesem Sinne hat die Naturschutzbehörde des Landes angeregt, anstelle der bescheidmäßigen Erklärung von Teilen des Areals der ehemaligen Wienerbergergründe zum Naturdenkmal (es handelt sich im Wesentlichen um die Teichfläche sowie die den Teich umgebenden, bereits als „Wald“ festgestellten Flächen bis zum Rundweg) einen privatrechtlichen Vertrag abzuschließen, mit welchem die Ziele eines Naturdenkmals ebenfalls erreicht werden.

 

Die Gemeinde

Festzuhalten ist zunächst, dass die Gemeinde weder im Verfahren zur Waldfeststellung noch im Verfahren zur Erklärung als Naturdenkmal Verfahrenspartei ist. Dessenungeachtet hat der Gemeinderat dazu bereits in der Dezembersitzung 2020 unter TOP 4.3. einstimmig folgende Grundsatzbeschlüsse gefasst:

 

·      Einen Beharrungsbeschluss zum Gemeinderatsbeschluss vom 17.08.2010, mit welchem sich der Gemeinderat zur Beibehaltung der aktuellen Grünlandwidmung bekannt hat.

·      Den Beschluss, unverzüglich Gespräche über eine Pacht, nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten allenfalls mit Kaufoption, aufzunehmen.

·      Den Beschluss, den Antrag von Umweltgemeinderätin Sabine Hiermann auf Ausweisung des Wienerbergerareals als Naturdenkmal gemäß § 12 Abs. 3 NÖ Naturschutzgesetz 2000 zu unterstützen.


Die Verhandlungen

Daraufhin wurden – mit pandemiebedingter Verzögerung – Anfang 2022 Verhandlungen mit der Eigentümerin des gesamten ehemaligen Wienerbergerareals aufgenommen, die sich von Anfang an als schwierig und schleppend erwiesen.

 

Insgesamt fanden sechs Verhandlungsrunden statt, die im Grunde schon in der vierten Runde Mitte Jänner 2023 scheiterten. In der vorangegangenen dritten Runde im Dezember 2022 war man übereingekommen, neben einer Vertragslaufzeit von 12 Jahren als Nutzungsentgelt in etwa den Betrag festzulegen, der szt. mit der Firma Wienerberger vereinbart wurde – das waren im Jahr 2000 ATS 95.000/Jahr; umgerechnet und valorisiert stand damit ein Betrag von etwa EUR 10.000/Jahr in Rede. Neben einigen kleineren Änderungen, die so nicht besprochen worden waren, war im Entwurf, der kurz vor der vierten Runde vorgelegt wurde, demgegenüber eine völlig überzogene „Gebrauchskostenabgabe“ in Höhe von EUR 34.000/Monat vorgesehen. Nachdem ein nächstes, auf Ersuchen der Grundeigentümerin zustandegekommenes Treffen Ende Jänner ergebnislos verlaufen war, wurden die Verhandlungen für beendet erklärt. Beim letzten Treffen Mitte März 2023 – wieder auf Drängen der Grundeigentümerin – Mitte März reduzierte die Eigentümerin zwar das Nutzungsentgelt auf EUR 12.000/Jahr, wollte dafür aber die Vertragslaufzeit auf inakzeptable 5 Jahre verkürzt sehen, womit eine deutliche Erhöhung des Entgelts für die Zeit danach im Raum stand. Betont werden muss auch, dass es sich anders als beim Vertrag mit der Firma Wienerberger nicht um das ganze Areal, sondern nur um den Trampelpfad rund um den Weg ging.

 

Um zu einem Schlusspunkt dieses Hin und Her zwischen akzeptablen und inakzeptablen Vorschlägen zu kommen, wurde dieses „Ergebnis“ dem Gemeinderat in der Sitzung am 23. März 2023 präsentiert, der es erwartungsgemäß einstimmig ablehnte und den Beschluss fasste, die Verhandlungen endgültig zu beenden. Die Gemeinde hätte in den 5 Jahren Laufzeit nicht nur das Nutzungsentgelt zu entrichten, sondern auch die Kosten der Renaturierung des Geländes zu tragen, nur um danach wieder in Verhandlungen über einen neuen Vertrag mit einem wahrscheinlich erheblich erhöhten Nutzungsentgelt treten zu müssen.

 

Die Naturschutzbehörde des Landes wurde vom Scheitern der Verhandlungen unterrichtet; das Verfahren zur Ausweisung als Naturdenkmal wird damit wieder aufgenommen.

 

Die Reaktion der Eigentümerin ließ nicht lange auf sich warten. In den sozialen Medien wurde die Gruppe „Brunner Heide“ ins Leben gerufen und eine Petition gestartet, in der der Gemeinderat aufgefordert wird, seine Entscheidung zu revidieren. Hier fordern diejenigen, die das Gelände gesperrt und die Brunnerinnen und Brunner mit Besitzstörungsklagen eingedeckt haben, dass alles dafür getan werden müsse, die Brunner Heide der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hier stellt sich doch die Frage, wer oder was die Eigentümerin daran hindert, das Gebiet einfach zu öffnen.

 

In Wahrheit geht es um etwas ganz Anderes: Durch die Ausweisung als Naturdenkmal wird jede Verwertung des Grundstücks verhindert und die gewünschte Umwidmung des Areals in Bauland noch unwahrscheinlicher. Zusätzlich müssen die Eigentümer für Herstellung und Erhalt des Naturdenkmals sorgen. Deshalb werden hier Fakten verdreht und Stimmung gegen den Gemeinderat und den Bürgermeister gemacht. Auch wenn wir gerne die Brunner Heide für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht hätten: Wir lassen uns nicht erpressen. Die Brunner Heide wird niemals Bauland werden!

Die Informationskampagne der Rainergruppe verdreht die Fakten und dient nur Profitinteressen!