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19.02.2024

Neue Möglichkeiten für Tempo 30 in Gemeinden

Die Tempogestaltung im Gemeindegebiet ist ein heikles Thema. Die einen wollen möglichst schnell unterwegs sein, für die anderen kann es gar nicht genug Verkehrs- und Tempobeschränkungen gehen. Das Mitspracherecht der Gemeinden ist bei diesem Thema allerdings sehr eingeschränkt. Eine geringere als die gemäß StVO erlaubten 50 km/h Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet kann grundsätzlich nur mit Zustimmung der Bezirkshauptmannschaft verordnet werden. Ab 1. Julisoll diese Zustimmungspflicht „in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis, wie zB Schulen, Kindergärten … entfallen, sofern die Maßnahme (Anm.: Verringerung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit … geeignet ist“. Somit ist klar, dass vor Kindergärten und Schulen in Brunn am Gebirge grundsätzlich Tempo 30 verordnet werden kann, dies jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden muss.

 

In Kenntnis dessen wurde schon im Jänner im Gemeindevorstand angekündigt, unseren Verkehrsplaner mit einer Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Geprüft werden soll und muss konkret, wo mit einer Tempo 30-Zone die Verkehrssicherheit erhöht werden kann. Wichtig ist natürlich auch eine effektive Kontrolle des Tempolimits. Darüber herrscht im Gemeinderat zwischen allen politischen Fraktionen Einigkeit. Wieso die größte Oppositionspartei allerdings mit Schildern vor einer Schule stehen muss, und eine Diskussion herbeiführt, die keine ist, ist für uns nicht nachvollziehbar und nur erneuter Ausdruck einer fragwürdigen Auffassung von Kommunalpolitik. Anstatt sich medial zu inszenieren, wäre eine Teilnahme an Sitzungen und Ausschüssen geboten. Hier gibt es erheblichen Aufholbedarf!

 

Klar ist, dass jede Möglichkeit zum besseren Schutz unserer Kinder ergriffen wird. Nicht zuletzt zeigt die Stadt Graz, dass eine Temporeduzierung große Vorteile mit sich bringt. Dort gilt seit den 1990er-Jahren flächendeckend in allen Nebenstraßen Tempo 30. Weniger Verkehrsunfälle, weniger Verkehrstote und weniger Lärm und Abgase sind die Folge. Wir begrüßen daher die Stärkung der Gemeinden – nur diese wissen, wo verkehrstechnisch der Schuh drückt. Über die konkreten Maßnahmen werden wir vor den Sommerferien berichten. Wir sind zuversichtlich, unseren Kindern ab dem kommenden Schuljahr noch mehr Sicherheit bieten zu können. 

Ab 1. Juli können Gemeinden in besonders schutzwürdigen Bereichen Tempo 30 eigenständig verordnen.